Wohneigentum für Familien - Erhöhung der Einkommensgrenze
Das Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" vergibt zinsvergünstigte Kredite für umweltfreundliche Neubauten und erweitert nun den Kreis der Anspruchsberechtigten auf höhere Einkommensgruppen. Vom 16.10. an können Familien mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro von diesem Förderprogramm profitieren – zuvor lag die Einkommensgrenze bei 60.000 Euro.
Bundesbauministerin Klara Geywitz betonte die Dringlichkeit, mehr erschwinglichen Wohnraum in Deutschland bereitzustellen – für Familien, Studierende und Menschen, die vor Konflikten fliehen, sowie für altersgerechte Wohnmöglichkeiten.
Die Einkommensgrenze erhöht sich um jeweils 10.000 Euro pro Kind, so dass beispielsweise Familien mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 100.000 Euro die Förderung in Anspruch nehmen können, so Geywitz.
Berechtigte Familien können über dieses Programm zinsvergünstigte Darlehen für den Bau oder den Ersterwerb eines umweltfreundlichen Hauses oder einer Wohnung erhalten. Der Bund stellt hierfür im Jahr 2023 bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, wobei nur Immobilien gefördert werden, deren CO2-Fußabdruck über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg gering ist.
Die Bundesregierung hatte sich im September auf ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Wohnungsmangels in Deutschland verständigt, das neben dem Förderprogramm für Familien auch den Verzicht auf die ursprünglich geplante Verschärfung der Energiestandards für Neubauten beinhaltet.
Ich freue mich auf Sie!
Ihre Nadine Mohneke-Richter