Neue Schornsteinverordnung 2022
Neue Regeln in Sachen Schornstein
Seit Beginn des Jahres gelten beim Bau eines Schornsteins neue, strengere Regelungen. Die in der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes festgelegten und 2010 überarbeiteten Vorschriften, wurden nun noch einmal nachjustiert. Besonderes Augenmerk war hierbei auf die Höhe und die Position des Schornsteins gerichtet.
Ein Grund für die Überarbeitung der Verordnung war die Zunahme der Nachbarschaftsbeschwerden wegen Rauchbelästigung. Egal, ob Holz, Pellet oder Kohle – beim Verbrennen fester Brennstoffe entstehen gesundheitsschädigende Schadstoffe und Feinstaub. Für Feuerungsanlagen gibt es daher strenge Vorschriften und Emissionsgrenzwerte.
Allerdings nützen diese Vorschriften wenig, wenn der Rauch nicht abziehen kann. Besonders in eng bebauten Wohngebieten, in denen die Abgase häufig nicht frei abziehen können, verirrt sich der Rauch schon mal in Nachbars Wohnzimmer. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch ungesund.
Natürlich spielen das Brennmaterial an sich, wie auch die Lagerung eine Rolle. Auch bestimmte Wetterlagen können sich auf den Rauchabzug auswirken. Aber am einfachsten ist die Höhe des Schornsteins zu beeinflussen und hier setzt der Gesetzgeber nun den Hebel an.
Die Schornsteinhöhe
Um 40cm müssen Schornsteine, gemäß der neuen Verordnung, den höchsten Punkt des Hauses zukünftig überragen. Des Weiteren muss die Austrittsöffnung des Schornsteins zukünftig in Firstnähe angebracht sein. Beides soll dafür sorgen, dass der Rauch ungehindert über die Nachbargebäude abziehen kann.
Schornsteinverordnung – Regelungen und Ausnahmen
Die neue Verordnung gilt jedoch nur für den Neubau, bzw. bei nachträglichem Einbau einer Feuerungsanlage in ein bestehendes Gebäude. Wird eine bestehende Anlage durch eine neue ersetzt, gelten die neuen Vorschriften nicht, ebenso dürfen bereits genehmigte Bauvorhaben noch nach dem alten Recht gebaut werden.
Neue Regelungen kommen meist auch mit einer Vielzahl an Ausnahmen daher. Besonders im Bestand lassen sich neue Vorschriften nicht immer umsetzen. Für besondere Fälle gibt es die VDI-Richtlinie 3781, auf deren Basis der Schornsteinfeger oder Ofenbauer die individuelle Schornsteinhöhe berechnet. Hierbei spielt nicht nur das eigene Haus eine Rolle, sondern auch die umliegenden Gebäude.
Hausneubau mit Richter Haus
Mit diesen Fragen müssen Sie sich bei einem Hausbau mit Richter Haus nicht beschäftigen. Wir planen natürlich von Anfang an mit der neuen Verordnung. Unsere Kamine entsprechen stets den neuesten Vorschiften.
Richter Haus – mit SICHERHEIT bauen!
Ihre Nadine Mohneke-Richter
Geschäftsführerin Richter Haus