Gute Nachrichten für Bauwillige!
Fördermittel für den Hausbau
In letzter Zeit gab es eigentlich nur schlechte Nachrichten für Bauwillige. Gestiegene Zinsen, steigende Baukosten und Grundstückspreise und erste Pleiten bei den Hausbaufirmen (Lesen Sie hierzu auch unseren News-Beitrag „Ausgezeichnete Bonität“) drückten die Stimmung erheblich. Nun kommen aber auch wieder gute Nachrichten!
Wohneigentum
Privates Wohneigentum ist in vielerlei Hinsicht positiv zu bewerten. Jungen Familien gibt es ein eigenes Zuhause in dem die Kinder sicher aufwachsen können. Raum für Familienleben, zum Lernen und Spielen und natürlich soziale Kontakte. Außerdem sorgt es für eine hohe Lebensqualität und Zufriedenheit.
Wohneigentum hat aber auch eine gesellschaftliche Bedeutung. Menschen mit Wohneigentum rutschen später in der Regel nicht in die Altersarmut. Ob der Wohnraum selbst genutzt wird oder später einmal verkauft oder vermietet wird - die Eigentümer und Eigentümerinnen fallen den sozialen Sicherungssystemen nicht zu Last. Das ist auch der Politik klar.
Die Eigentumsförderung
Die Erkenntnis, Wohneigentum ist gut für Menschen und Staat, ist nicht neu. Fast jede Bundesregierung versuchte hier Wege zur Eigentumsförderung zu finden. Bundesbauministerin Klara Geywitz stellte nun kürzlich die Eckpunkte für die neue Eigentumsförderung vor. Dabei stellte sie klar, dass es nicht nur um die Klimafreundlichkeit neuer Wohngebäude.
Noch sind genaue Maßnahmen nicht bekannt gegeben worden. Die Ministerin wies jedoch darauf hin, dass es insbesondre auch darum gehen wird, Familien mit kleinem und mittleren Einkommen bei der Eigentumsbildung zu unterstützen.
Wie DER SPIEGEL berichtet, soll sich ein neuer Fördertopf ausschließlich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind richten, deren maximal zu versteuerndes Jahreseinkommen 60.000 Euro nicht übersteigt. 10.000 Euro werden für jedes weitere Kind auf das Jahreseinkommen angerechnet.
Die Klimakomponente
Die benötigten Fördermittel sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden. Der Startschuss der Förderung soll im April 2023 erfolgen. Dabei gilt der Energieeffizienzhausstandard 55 als Mindestvoraussetzung für die Förderung des Bauvorhabens.
Fazit
Die Bundesregierung will auch zukünftig dazu beitragen, dass für Familien mit Kindern Wohneigentum erreichbar bleibt. Die Förderprogramme werden dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
Wertstabilität
Neben den positiven Auswirkungen auf Ihren Geldbeutel, hat dies auch noch einen weiteren Vorteil: Ihr Richter Haus Massivhaus wird auch zukünftigen Energiestandards gerecht. Es bleibt wertstabil!
Sie haben Fragen zu unseren Energiestandards oder zur Fördertauglichkeit unserer Massivhäuser? Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gern.
Ich freue mich auf Sie!
Ihre Nadine Mohneke-Richter